Wichtige Informationen rund ums Thema Fassaden-Schutz Garantie

Wer kann die Fassaden-Schutz Garantie beantragen?

  • Anträge zum Einschluss von Fassaden in den Rahmenvertrag des Fassaden Schutz Institut e.V. können ausschließlich durch das vom FSI e.V. zertifizierte Unternehmen gestellt werde
  • Nach Antragsannahme und Bezahlung der Garantieversicherung erhält der Verarbeiter die Garantie zur Übergabe an den Bauherren

Welche Leistungen erhalten Bauherren?

  • Entschädigung der Behebung der versicherten Schäden nach Bauabnahme durch Ihren Fassadenspezialisten bis zur Entschädigungsgrenze
  • Direktanspruch des FSI e.V. an den Versicherer bei Insolvenz des Verarbeiters
  • Qualifizierte Schadensbegutachtung durch Kooperationspartner des FSI e.V.

Was kostet die Garantie?

Unsere Dienstleistung und die Fassaden-Schutz Garantie erhalten die zertifizierten Handwerker gegen Zahlung eines Einmalbetrags. Die vertragliche Laufzeit beträgt 10 Jahre und einen Monat.

Einmalbeitrag nach ordnungsgemäßer Abnahme des Auftrags für die gesamte Garantiedauer von 10 Jahren

Berechnung


Auftragssumme netto
(inkl. Nebenkosten wie Gerüste, Vorbereitungsarbeiten, Materiallieferung)

200.000 EUR

Höchstentschädigung
50 % aus der Auftragssumme netto

100.000 EUR

Einmalbetrag
5 % aus dem Auftragswert

10.000 EUR

Umsatzsteuer
19 % auf den Einmalbetrag

1.900 EUR

Gesamtbeitrag für 10 Jahre Laufzeit

11.900 EUR