Warum eine Fassaden-Schutz Garantie?

Fassaden bzw. Wärmedämmverbundsysteme sind für Auftraggeber eine wichtige und kostenintensive Investition.
Damit aber aus dem in Auftrag gegebenen Wärmedämmverbundsystem (WDVS) wirklich ein bleibender Wert wird, sollte Sicherheit an erster Stelle stehen. Mängel zeigen sich mitunter erst nach vielen Jahren und deren Beseitigung ist häufig kostspielig. Oft sind die Mängel in der Gewährleistungsfrist nicht erkennbar und ist diese abgelaufen, bleibt der Auftraggeber auf den Kosten der Beseitigung sitzen. Bei Schäden am WDVS kann die Mängelbehebung einen Großteil der Gesamtinvestition ausmachen. Hier bietet das Fassaden Schutz Institut e.V. mit einer 10-jährigen Fassaden-Schutz Garantie wirksamen Schutz über ein namhaftes deutsches Versicherungsunternehmen.
Voraussetzung für den Erhalt der Fassadengarantie ist, dass sie die Arbeiten durch einen vom Fassaden Schutz Institut zertifizierten Auftragnehmer durchführen lassen. Das finanzielle Risiko der Schadensbeseitigung wird für einen Bruchteil der Bausumme abgesichert. Zugleich profitieren Sie von einer gutachterlichen Baubegleitung, welche die Gefahr der Entstehung von Mängeln von Anfang an minimiert und die Bauqualität steigern kann.

Was ist versichert?

  • Das Fassadensystem Ihres Bauvorhabens
  • Versicherungsnehmer ist das Fassaden Schutz Institut
  • Ihr Objekt kann über den mit dem Versicherer abgeschlossenen Rahmenvertrag eingeschlossen werden

Welche Leistung erhalten Sie?

  • Behebung der versicherten Schäden nach Bauabnahme durch Ihren Fassadenspezialisten
  • Direktanspruch an das Fassaden Schutz Institut bei Insolvenz des Verarbeiters
  • Baubegleitende Qualitätsprüfung

Einfacher Vertragsabschluss

Umfassender Schutz bei Verarbeitungsmängeln

Wer ein Fassadendämmsystem beauftragt, hat viele Formalitäten zu erledigen. Nicht so bei einem vom Fassaden Schutz Institut e.V. geprüften Verarbeiter Ihres Systems. Sie schließen direkt beim Fassaden Schutz Institut Ihre Garantiedeckung ab. Versichert ist und bleibt aber Ihr Objekt.

Die Fassaden-Garantie schützt Ihr Objekt bis zu 10 Jahre nach der Bauabnahme.
Sollten in dieser Zeit erstmalig bautechnische Mängel auftreten, ist Ihr Fassadensystem über das Fassaden Schutz Institut versichert. Grundsätzlich werden die anfallenden Kosten dabei direkt an Ihren zur Schadenbeseitigung beauftragten Verarbeiter des WDVS erstattet. Dieser bleibt damit Ihr direkter Ansprechpartner.

Qualifizierte Baubegleitung

Direktanspruch bei Insolvenzen

Ein Sachverständiger sollte Ihr Bauvorhaben begleiten. Dieser fachliche Beistand unterstützt Ihren beauftragten und vom Fassaden Schutz Institut e.V. zertifizierten Fassadenspezialisten. Wird ein Verarbeitungsmangel entdeckt – der auch bei der sorgfältigsten Baudurchführung passieren kann – wird der Verarbeiter direkt darauf hingewiesen. Die Gefahr unentdeckter Mängel, die vielleicht erst viele Jahre später zu einem Schaden führt, wird damit deutlich reduziert. Das steigert die Qualität der Fassade und Ihre Sicherheit.

Für den Fall, dass Ihr vom Fassaden Schutz Institut e.V. zertifizierter Fassaden Verarbeiter nach der Bauabnahme Insolvenz anmeldet, haben Sie einen Direktanspruch an den Versicherer. Dieser Anspruch wird auf einer Garantiebescheinigung / Zertifikat, das Ihnen von Ihrem Fassaden Verarbeiter ausgehändigt wird, dokumentiert.

Umfang der Garantie?

Was ist nicht versichert?

Unabhängig vom Verursacher (Verarbeiter oder Hersteller) stellt ein unabhängiger, vom Fassaden Schutz Institut e.V. beauftragter Sachverständiger den Schaden fest und veranlasst die Prüfung und Beseitigung des festgestellten Schadens. Ferner wird der Garantiegeber zur Regulierung, auf Grundlage der objektbezogenen Garantiebestätigung, aufgefordert.
Die Fassaden-Garantie schützt bis zu 50% des ursprünglichen Auftragswertes vor eventuellen Schäden (z.B. Rissbildung), durch mangelhafte Ausführung oder Materialfehler.
Sogar Farbveränderungen durch biogenen Bewuchs (durch Pilz oder Algenbildung) sind bis zu einem Betrag i. H. von 20.000 EUR abgesichert. Der Selbstbehalt je Schaden beträgt hierfür 10% mind. 500 EUR.
Für alle anderen Schadenereignisse beträgt der Selbstbehalt in den ersten 5 Jahren 5%, mind. 1.000 EUR, bzw. danach 10% mind. 1.000 EUR der Entschädigungsleistung.

Nicht versichert sind Schäden, die aus mechanischen Einwirkungen auf die Fassade herrühren wie zum Beispiel mutwillige Beschädigungen oder Spechtschäden. Ebenso sind Verunreinigungen durch Graffiti oder ähnliches vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Darüber hinaus sind auch konstruktive Mängel am Bauwerk oder mangelhafter Untergrund des Fassadensystems nicht durch die Garantie gedeckt.

Welche Vorteile bietet die Fassaden-Schutz Garantie?